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Security

Aktionismus vermeiden

Dr. Hans-Günter Müller, Ludwigshafen

Der 11. September 2001 hat in dramatischer Weise gezeigt, wie anfällig die global vernetzte Welt gegenüber terroristischen Anschlägen ist. Für die weltweite Logistik trifft dies in besonderem Maße zu.

Die folgenden Betrachtungen beziehen sich auf die Antiterrormaßnahmen, von denen die Chemische Industrie direkt betroffen ist. Der VCI hat zusammen mit dem BGL und dem BSL bereits im April 2002 europaweite Mindestmaßnahmen zur Sicherung von Straßentransporten gefordert, wie bedarfsgerechte Stellplätze, geeignete Diebstahlsicherungsmaßnahmen, verbesserte Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Fahrer und die bessere Überprüfung der Identität und Vertrauenswürdigkeit des Personals. Dies alles sind konkrete und praktische Verbesserungen, deren europaweite Einführung nachdrücklich zu fordern ist.

Listen verdächtiger Personen, Gruppen und Organisationen: Grundlage sind die UN Resolution 1373(2001) und für Europa die Verordnung EG Nr. 881/2002-12-10 mit ihren Änderungsverordnungen. Es ist unbestritten, dass der Handel mit terroristischen Personen und Gruppierungen sinnvollerweise unterbunden werden soll. Inwieweit dies durch Verbotslisten effizient geschehen kann, mag dahingestellt sein. Die Probleme liegen vor allem in der praktischen und lückenlosen Umsetzung der Vorschriften. Leider gibt es inzwischen eine Vielzahl von Verbotslisten, z.B. existiert neben der EU-Liste auch noch die wesentlich umfangreichere amerikanische OFAC-Liste, die zwar für Deutschland und Europa nicht rechtsverbindlich ist, aber selbstverständlich für amerikanische Tochterfirmen gilt. Weltweit agierende Unternehmen tun gut daran, die amerikanischen Listen, wenn das sinnvoll ist, auch bei Lieferungen aus Deutschland oder Europa zu berücksichtigen.

Container Security Initiative

  1. Identifizierung von "High-risk"- Containern
  2. Pre-screening der Container vor der Verladung
  3. Nutzung von Technik zum pre-screening
  4. Nutzung sicherer Container

Die Container Security Initiative hat bisher zu zwei Maßnahmen geführt, durch die wir betroffen sind:

  1. Übermittlung der Cargo Vessel Declaration 24 Stunden vor Beladung des Schiffes
  2. Versiegelung der Container.

24-Stunden-Regel: Sie ist Voraussetzung für die Überprüfung verdächtiger Container durch die amerikanischen Zollbehörden – und sie wird zu einer Verzögerung der Lieferungen in die USA um zirka drei Tage führen. Die Chemische Industrie versucht, sich darauf einzurichten, aber Nachteile entstehen. Und es bleiben Zweifel, ob ein verantwortungsvoller Umgang mit vertraulichen Geschäftsdaten sichergestellt ist. Es wäre erstrebenswert, wenn es nicht nur eine isolierte amerikanische Aktion gegeben hätte. Daher empfinden wir es als sehr bedauerlich, dass die europäischen Häfen und Staaten ohne europäische Abstimmung auf die Forderungen der amerikanischen Behörden eingegangen sind. Die heftige Reaktion der EU-Kommission auf dieses unkoordinierte Vorgehen empfinden wir als angemessen. Da die bilateralen Verträge eine Klausel zur Gegenseitigkeit der Maßnahmen enthalten sollen, erwarten wir von den europäischen Staaten konkrete Vorschläge, wie Europa vor gefährlichen Containern aus den USA und anderen Teilen der Welt geschützt werden soll.

Nicht lückenlos: Es ist zu vermuten, dass die eingesetzte Überwachungstechnologie nur in der Lage sein wird, einige der Gefahren durch den Inhalt eines Containers zu identifizieren. Eine lückenlose Überwachung von Containern ist schwer vorstellbar. Mit den bisherigen technischen Möglichkeiten ist sie nicht möglich und selbst beim erweiterten Einsatz von Technik ohne Verlängerung der Transportzeiten wohl nicht machbar. Bei einer Stichprobenprüfung ist aber nach wie vor unklar, aufgrund welcher Risikobeurteilung die Auswahl erfolgen soll, nach der Container einer besonderen Untersuchung unterzogen werden sollen.

Containerversiegelung: In der BASF-Gruppe ist die Versiegelung der Container seit dem letzten Jahr weltweit umgesetzt. In der Praxis bedeutet dies bei den derzeit verwendeten Siegeln keine wesentliche Erschwernis oder Kostenerhöhung. Anders stünde es mit der Verwendung so genannter "High Security Seals". Es dürften wohl im Wesentlichen Siegel mit Stahlseele gemeint sein. Hier fehlt eine verbindliche Aussage über die genauen technischen Anforderungen. Nur so können wir vor unliebsamen Überraschungen bei der Abwicklung unserer Container sicher sein. Wenn man die Fälschungssicherheit der bisher verwendeten Siegel, auch der High Security Seals, überdenkt, dann ist die Wirksamkeit der Maßnahme sicher nur begrenzt. Anders sähe dies bei der in den USA diskutierten Einführung von "elektronischen Siegeln" aus. Zunächst wären aber noch einiges zu klären – wie Anschaffungskosten, Wiederverwendung, Rückgabesysteme, Störanfälligkeit, Programmieraufwand, Anbindung an bestehende EDV-Systeme, Schutz vor elektronischer Manipulation.

C-TPAT, UN-Modellvorschriften: Die "Custom-Trade Partnership against Terrorism" bezeichnet eine freiwillige Initiative der amerikanischen Industrie mit dem amerikanischen Zoll. Sie soll ermöglichen, dass durch die lückenlose Überwachung der Güter entlang der Transportkette ein sicherer und reibungsloser Transport möglich ist. Wesentliches Element der Partnerschaft ist der Security Plan. Er wird Eingang in die UN-Modellvorschriften finden. Wir gehen davon aus, dass er auch in die Vorschriften der einzelnen Verkehrsträger aufgenommen werden wird.

Elemente des Security Plans sind u.a.:

  • die Überprüfung des am Transportvorgang beteiligten Personals vor und nach Einstellung,
  • Zugangskontrollen zu logistischen Einrichtungen,
  • Transportroutenüberwachung,
  • Gewährleistung der Datensicherheit,
  • Risikoabschätzung für alle Transportvorgänge.

Grundsätzlich besteht die Notwendigkeit, sich über die Sicherheit der eigenen Transporte Gedanken zu machen. Andererseits besteht die Gefahr, dass durch den Security Plan ein Papierkrieg begonnen wird, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Nutzen sichern: Der Nutzen der einzelnen Maßnahmen ist unterschiedlich. Die Sicherung logistischer Einrichtungen, wie Lagerhäuser, Hubs, Umschlaganlagen oder Transportmittel ist wünschenswert – dies ist heute keineswegs durchgängig Realität. Es ist aber nicht vermittelbar, dass einerseits Industrieanlagen schon lange den entsprechenden Forderungen genügen, während andere gefährdete und gefährliche Einrichtungen zum Teil nur ungenügend gesichert sind. In diesen Zusammenhang gehören auch die Verkehrswege: Es ist eine Pflicht des Staates nicht nur für technisch einwandfreie, sondern auch für sichere Verkehrswege im Sinne von Security zu sorgen. Die private Sicherung von Transporten gegenüber terroristischen Aktivitäten muss jedenfalls die Ausnahme bleiben.

Kennzeichnung beibehalten: In einem wesentlichen Punkt sind es die Gefahrgutvorschriften selbst, die für Probleme sorgen: durch die Klassifizierung und Kennzeichnung. Ziel der Gefahrgutkennzeichnung ist ja gerade, dass jeder erkennen soll, welche Gefährdungen von einem transportierten Gut ausgehen. Es gehört keine Phantasie dazu, sich vorzustellen, dass diese Situation auch von Terroristen ausgenutzt werden kann, wie etwa beim Anschlag auf der Insel Djerba. Dort war das Fahrzeug für den entsprechenden Zweck präpariert, während sonst eher von der Bedrohung durch Kidnapping eines LKW oder anderen Transportmittels ausgegangen wird. Dennoch wäre es nicht zweckdienlich, die Gefahrgutkennzeichnung wegen der möglichen terroristischen Bedrohung einzuschränken oder gar abzuschaffen.

Überprüfung des Personals: Es ergibt sich theoretisch die Forderung, nur Personal einzusetzen, dass vertrauenswürdig ist. Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses bei der Einstellung sagt allerdings nicht allzuviel. Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht versucht, auffällige Handlungen seiner Mitarbeiter zu beobachten und zu bewerten. In Verbindung mit polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Überprüfungen sollte dies ein gewisses Maß an zusätzlicher Sicherheit bringen. Eine flächendeckende geheimdienstliche Überwachung jedes Mitarbeiters ist aus rechtsstaatlichen Gründen abzulehnen.

Risikoanalysen für Transportroute: Dies scheint für mitteleuropäische Verhältnisse ungeeignet – meist gibt es keine Möglichkeiten, auf einer längeren Fahrt Ballungsgebiete zu umgehen. Auch die Idee, kulturelle oder sportliche Großereignisse mit ins Kalkül zu ziehen, ist praktisch unmöglich.

Der Standpunkt der Chemischen Industrie

  • Die Chemische Industrie hat ein vitales Interesse an einem globalen, sicheren und zugleich unbehinderten Warenfluss. Daher begrüßt sie grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, diesen zu gewährleisten.
  • Der internationale Terrorismus stellt eine Bedrohung der logistischen Prozesse dar. Er erfordert geeignete Gegenmaßnahmen.
  • Eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus ist durch reaktive Maßnahmen allein nicht möglich. Diese sind vielmehr nur ein Behandeln der Symptome, aber nicht der Ursachen. Die Staaten haben durch die Schaffung vernünftiger Rahmenbedingungen und die internationale Ächtung des Terrorismus für eine Bekämpfung der Ursachen zu sorgen.
  • Die Bedrohung durch den Terrorismus ist nicht neu. Es besteht daher kein Grund zu aktionistischen Maßnahmen. Vielmehr sollten sich alle Vorschläge am Kosten-Nutzen-Verhältnis orientieren und auch die Machbarkeit nicht aus dem Auge verlieren.
  • Ungeachtet der praktischen Probleme in der Umsetzung, werden die derzeit diskutierten Maßnahmen die Sicherheit der Transporte, zumindest teilweise, erhöhen. Es wäre allerdings eine Illusion zu glauben, dass mit ihnen, wie auch mit anderen Maßnahmen, jemals vollständige Sicherheit zu erreichen wäre.
  • Bei allen Maßnahmen gegen den Terrorismus ist darauf zu achten, dass sie weltweit umgesetzt werden. Dies ist zwingend, weil es sich beim Terrorismus um ein globales Problem handelt und die Bedrohung keinesfalls nur von einem Land oder einer Gruppe von Ländern ausgehen kann.
  • Maßnahmen gegen den Terrorismus werden die Transporte verlangsamen und die Transportkosten erhöhen. Diese Kosten wird letztendlich der Verbraucher tragen müssen. Eine weitere Belastung der europäischen Wirtschaft durch ungleiche Anforderungen in den verschiedenen Ländern ist nicht akzeptabel.

(Der Gefahrgut-BEAUFTRAGTE 03/2003)

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