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Gefahrgut- Lexikon |
Security
49 CFR: Die Rückkehr zur Planwirtschaft
Uta Fuchs, Hamburg
Nicht erst mit dem Kapitel 1.10 des ADR 2005 entstehen für deutsche Unternehmen Sicherungspflichten – wer Geschäfte mit den USA macht, braucht schon heute einen Security-Plan.
Bereits seit 2003 gelten umfangreiche Sicherungsanforderungen für Unternehmen, die gefährliche Güter in die Vereinigten Staaten verkaufen oder transportieren. Darauf hat Michael Daum, Gefahrgutbeauftragter bei Leschaco Inc., Jersey City, hingewiesen. Daum informierte während eines Seminars der Storck Akademie in Hamburg über die Anforderungen, die sich dabei ergeben und wies darauf hin, dass – vor allem bei eventuellen Schadensfällen – damit zu rechnen sei, dass die Einhaltung dieser Vorschrift auch bei ausländischen, also auch deutschen Unternehmen überprüft werde.
Ahnungslos, aber haftbar: Im Augenblick sei noch zu wenigen deutschen Versendern bewusst, dass es außer den Anforderungen aus Kapitel 1.10 ADR/RID, die mit sechsmonatiger Übergangsfrist zum 1. Januar 2005 in Kraft treten, ähnliche Regelungen in den USA bereits seit Mitte letzten Jahres gibt. Dort werden Verstöße gegen die Sicherungsvorschriften mit den bekannt hohen Bußgeldern geahndet.
Die maßgebliche Regelung, das Docket HM-232 zum 49 CFR, betrifft Verlader und Beförderer bestimmter gefährlicher Güter – zum Beispiel:
- alle Versendungen im Container, die außen am Container kennzeichnungspflichtig sind,
- bei Transporten von mehr als 25 kg Explosivstoffen der Klassen 1.1, 1.2 oder 1.3 oder
- über einem Liter von Stoffen, die als „poisonous by inhalation“ (Hazard Zone A) nach 49 CFR eingestuft werden sowie
- bei Versand von flüssigen oder gasförmigen Gefahrgütern in Bulkverpackungen, wenn die Verpackungen eine Kapazität von über 13.248 Litern aufweisen und
- bei festem Gefahrgut in Verpackungen mit einer Kapazität von über 13,24 Kubikmetern.
Risiken abschätzen: Die Unternehmen sind verpflichtet, Sicherungspläne zu entwickeln und zu implementieren. Bevor die Pläne erstellt werden, muss eine Sicherheitsbewertung (security assesment) stattfinden, die ebenfalls dokumentiert wird. Hier ist unter anderem zu erfassen, welche Gefahrgüter und welche Transporte betroffen sind.
Dabei sollen die Risiken während des Transportes analysiert werden. Im Sicherheitsplan sind folgende Elemente aufzuführen:
- Personalsicherheit
- Sicherung vor unbefugtem Zugang
- Sicherung während des Transportes
Weitere Fragen, die ein Sicherheitsplan beantworten sollte, zeigt die Checkliste.
Integrierte Schulung: Zusätzlich müssen diese Unternehmen dafür sorgen, dass in der Schulung der Beschäftigten die Sicherung der Transporte angemessen berücksichtigt wird. Alle neu eingestellten Personen sind innerhalb von 90 Tagen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit zu schulen. Alle, die bereits länger mit Gefahrgut zu tun haben, sollen im Rahmen ihrer nächsten regulären Weiterbildung, spätestens jedoch bis zum 24. März 2006, über Sicherheitsrisiken bei Gefahrguttransporten informiert werden. Dabei müssen nicht unbedingt separate „Security-Trainings“ organisiert werden: Wenn bei anderen Schulungen dieses Thema bereits diskutiert wird, ist das ausreichend.
Checkliste Gefahrgut-Lagerung und -Umgang
- Wie werden die gefährlichen Güter gesichert?
- Schützt Ihr Unternehmen gefährliche Güter mithilfe eines Alarm- oder Sicherungs-Systems?
- Wie sichern Sie, dass nur befugte Personen Zugang zum Betriebsgelände haben?
- Wie werden nicht dafür ausgebildete Personen vom Gelände ferngehalten?
- Welche Aufzeichnungen werden geführt, um die gefährlichen Güter vollständig zu erfassen?
- Wie oft wird der Bestand geprüft?
- Welches Meldeverfahren ist vorgesehen, wenn Gefahrgut abhanden gekommen ist?
- Haben die Beschäftigten Checklisten für das Verpacken und Übergeben von gefährlichen Gütern?
- Nutzen sie diese Checklisten effektiv?
- Hat das Unternehmen routinemäßige Sicherungsinspektionen eingeführt?
Checkliste Training und Personal
- Wie ist das verladende Personal ausgebildet?
- Wie werden die Aufzeichnungen über diese Schulungen aufbewahrt?
- Sind alle, die mit gefährlichen Gütern umgehen, darin geschult, verdächtige Packstücke zu erkennen und damit umzugehen?
- Sind alle Mitarbeiter darin geschult, abweichendes Verhalten zu erkennen und damit umzugehen?
- Wurden für alle Beschäftigten „Background-Checks“ durchgeführt?
- Werden diese „Background-Checks“ regelmäßig wiederholt und aktualisiert? Wie oft?
- Finden im Unternehmen regelmäßig Meetings der Beschäftigten bzw. des Managements statt, in denen Sicherungsmaßnahmen diskutiert und entsprechende Kenntnisse vermittelt werden?
Checkliste Sicherheit des Transports
- Wie wird die Identität des Fahrers in den Versandpapieren festgehalten?
- Auf welche Weise überprüft Ihr Unternehmen die Sicherungsmaßnahmen des Spediteurs?
- Welche Maßnahmen ergreifen Sie, um festzustellen, ob der Spediteur die Erlaubnis hat, Ihre gefährlichen Güter zu transportieren?
- Wie wird die Ausrüstung des Spediteurs auf Sicherheit überprüft?
Checkliste Verladen und Sichern des Versands
- Wie überprüfen Sie, dass Ihr Gefahrgut sicher verladen und richtig gekennzeichnet ist?
- Wie verfolgen Sie den Versand, nachdem die Güter Ihr Unternehmen verlassen haben?
- Wann wird der Empfänger informiert, dass die Sendung unterwegs ist?
- Welche Informationen werden an den Empfänger weitergegeben?
- Ist diese Information ausreichend?
- Auf welche Weise verfolgen Sie die sichere Ankunft der gefährlichen Güter?
(Der Gefahrgut-BEAUFTRAGTE 12/2004)
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