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Gefahrgut im Seeverkehr


  
NEU: IMDG-Code online Offizielle Entwürfe, Änderungen, endgültige Fassungen ... sobald ein Dokument veröffentlicht ist, steht es zeitnah in Ihrem IMDG-Code online. In der Zeit der Anwendbarkeit beider IMDG-Code-Stände stehen Ihnen IMDG-Code 2009 (34. Amendment) und IMDG-Code 2011 (35. Amendment: ab Dezember 2010) zur Verfügung! mehr...

  
IMDG-Code deutsch Die "Gebrauchsanweisung" für den Seetransport gefährlicher Güter (Stand Amdt. 35-10) auf deutsch, inkl. CD-ROM. mehr...

  
Storck Guide Der international geschätzte "Storck Guide - Stowage and Segregation to IMDG Code" (in englischer Sprache) unterstützt Ladungsoffiziere, Stauplaner, Inspektionen und Kontrollorgane, Containerbelader und Terminals bei der Schiffs- und Containerbeladung mit gefährlichen Gütern. Die aktualisierte 22. Auflage berücksichtigt die Vorschriften des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 35-10. mehr...

Aktuelle Gefahrgut-Vorschriften und weitere Fachliteratur finden Sie beim Storck Verlag Shop oder bei ecomed sicherheit


Abläufe planen, Verantwortlichkeiten klären
Auch Terminalbetreiber müssen Fahrzeuge und Container vor dem Be- und Entladen kontrollieren. So steht es im ADR. Der gebe diskutierte die Konsequenzen mit den Gefahrgutbeauftragten von HHLA und Transfracht. mehr... (PDF)

Container startklar machen
Gefahrgut im Container? Eigentlich Routine. Doch bleibt eine Box beim Check im Hafen stehen und muss umgeladen werden, ist das ein teurer Spaß. Worauf ist also - speziell bei Box-Containern - zu achten? mehr... (PDF)

Gesundheitsgefährdung beim Öffnen begaster Container
Transportbehälter und Container im Überseeverkehr werden begast, um Vorräte und Pflanzen zu schützen. Da die verwendeten Begasungsmittel giftig sind, dürfen die Behälter, Container und Laderäume erst dann ohne Schutzmaßnahmen geöffnet und betreten werden, wenn ein Inhaber eines Befähigungsscheines die Gasfreiheit der Behälter bestätigt hat. mehr... (PDF)


Archivbeiträge aus früheren Ausgaben

Prüfen und Trennen
(01/06) Verlader müssen für bestimmte n.o.s.-Nummern die zutreffende Trenngruppe ermitteln und im Beförderungspapier angeben. mehr... (PDF)

Erst den Reeder fragen
(08/05) Seit 29 Jahren existiert das Ostseememorandum für den Transport verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen (MoU) und noch immer gibt es Missverständnisse bei der Anwendung. mehr... (PDF)

Elektronisches Containerpackzertifikat
(12/04) Gemäß dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) müssen alle Container, die mit gefährlichen Gütern beladen sind und die auch per Seeschiff transportiert werden, über ein Containerpackzertifikat verfügen. mehr...

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