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Elektronisches Containerpackzertifikat

Gemäß dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) müssen alle Container, die mit gefährlichen Gütern beladen sind und die auch per Seeschiff transportiert werden, über ein Containerpackzertifikat verfügen. Im Wesentlichen bestätigt darin die Person, die den Container gestaut hat, dass sie die einschlägigen Vorschriften beachtet hat und die Ladung ordnungsgemäß gepackt und gesichert wurde.
Das Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut schlägt nun die Entwicklung eines elektronischen Containerpackzertifikates mit Packlistenfunktion auf Basis der RFID-Technologie vor www.offis.de. Der Ablauf könnte sich dann so gestalten: Der Container wird gestaut, anschließend schreibt der Verlader mittels eines Lese-Schreibgerätes die Informationen über Beladung, Containerinhalt, sowie Siegelnummer in den Speicher eines RFID-Tags. Dabei werden die Daten automatisch mit dem eindeutigen Schlüssel des Verladers verschlüsselt und signiert. Gleichzeitig speichert das Gerät weitere Angaben zum Verlader sowie Datum und Uhrzeit des Vorgangs.
Der Container wird bei seiner Einfahrt in den Hafen von einem fest installierten Lesegerät gescannt und die Angaben aus dem RFID- Tag automatisch mit eventuell vorliegenden Daten aus anderen Systemen abgeglichen. Gleichzeitig werden die Informationen zum Inhalt in Manifestform elektronisch an das System des Reeders/Maklers übermittelt. Der Container wird nun bei einer Routinekontrolle des Zoll geöffnet und dazu das Siegel zerstört. Zur Vereinfachung der Kontrolle können die Beamten dabei direkt lesend auf die Informationen im RFID-Tag zugreifen. Nach der Kontrolle wird der Container mit einem Zollsiegel verplombt. Bei der Ankunft könnte durch Auslesen des RFID-Tags eine genaue Kontrolle der einzelnen Contai-nerzugriffe erfolgen und somit die Unversehrtheit der Ware sichergestellt werden.

(Der Gefahrgut-BEAUFTRAGTE 12/2004)

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